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   OVG Berlin-Brandenburg, 14.01.2014 - 9 N 188.12   

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https://dejure.org/2014,1344
OVG Berlin-Brandenburg, 14.01.2014 - 9 N 188.12 (https://dejure.org/2014,1344)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.01.2014 - 9 N 188.12 (https://dejure.org/2014,1344)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. Januar 2014 - 9 N 188.12 (https://dejure.org/2014,1344)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2008 - 9 N 57.07

    Annahme eines Verwaltungsgerichts hinsichtlich der Richtigkeit einer Anzeige

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.01.2014 - 9 N 188.12
    Verbraucht im Sinne eines gebührenpflichtigen Frischwasserbezuges, d. h. einer Inanspruchnahme der öffentlichen Wasserversorgung (§ 4 Abs. 2 KAG) wird alles Frischwasser, das hinter dem Zähler aus der Leitung austritt, sei es durch planmäßige Benutzung für häusliche Zwecke, sei es durch einen versehentlich offen gelassenen Wasserhahn, sei es durch eine Havarie wie einen Rohrbruch oder dergleichen (vgl. Beschluss des Senats vom 28. Februar 2008 - OVG 9 N 57.07 - juris, Rdnr. 5).
  • VG Cottbus, 15.02.2018 - 6 K 1647/14

    Erhebung von Wassergebühren; Anschluss an das Leitungsnetz, ungeplanter

    Dabei geht zu Lasten des Grundstückseigentümers, dass das, was auf seinem Grundstück hinter dem Wasserzähler passiert, in seiner Sphäre liegt (vgl. OVG Bln- Bbg, Beschl. vom 14.1.2014 - 9 N 188.12 -, juris, Rn. 7; Beschl. vom 22.1.2018, a.a.O.; OVG NW, Beschl. vom 30.7.2012 - 9 A 2799/10 -, juris, Rn. 13).

    Der Grundstückseigentümer muss einen Geschehensablauf aufzeigen, der dazu führt, dass der hohe Frischwasserbezug mutmaßlich nicht zu einer entsprechenden Abwassermenge geführt hat (vgl. OVG Bln- Bbg, Beschl. vom 14.1.2014 - OVG 9 N 188.12 -, juris, Rn. 7; Beschl. vom 22.1.2018, a.a.O.; vgl. auch OVG NW, Beschl. vom 30.7.2012, a.a.O., Rn. 7 und 13).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2018 - 9 N 217.13

    Kommunalabgabenrecht; Schmutzwassergebühr; Mengengebühr; Frischwassermaßstab;

    Dabei geht zu Lasten des Grundstückseigentümers, dass das, was auf seinem Grundstück hinter dem Wasserzähler passiert, in seiner Sphäre liegt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Januar 2014 - OVG 9 N 188.12 -, juris, Rn. 7; OVG Münster, Beschluss vom 30. Juli 2012 - 9 A 2799/10 -, juris, Rn. 13).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2019 - 9 B 1.14

    Beweislage bei Geltendmachung eines Abzugs vom nicht in die Abwasserleitung

    Dabei geht zu Lasten des Grundstückseigentümers, dass das, was auf seinem Grundstück hinter dem Wasserzähler passiert, in seiner Sphäre liegt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 22. Februar 2018 - OVG 9 N 217.13 -, juris Rn. 12, und vom 14. Januar 2014 - OVG 9 N 188.12 -, juris Rn. 7; OVG Münster, Beschluss vom 30. Juli 2012 - 9 A 2799/10 -, juris Rn. 13).
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